# Behnle GmbH Automatisierte Betriebsanweisungen Gefahrstoffe (behnle-gmbh.de) > Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen - automatisch mit easyBA eine Lösung der Behnle GmbH Sparen Sie wertvolle Zeit, vermeiden Sie Fehler und reduzieren Sie Haftungsrisiken bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen deutlich Erstellen Sie gesetzeskonforme Betriebsanweisungen in wenigen Minuten, direkt aus Sicherheitsdatenblättern, mehrsprachig und audit-sicher. Ihre Vorteile mit easyBA, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe schneller erstellen Die große Überschrift Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Über das Unternehmen easyBA - ein Service der Behnle GmbH Die Behnle GmbH ist Lösungsanbieter für die automatisierte Erstellung von Betriebsanweisungen. Mit unserer Langjährigen Erfahrung bringt easyBA Ihnen den Mehrwert von Betriebsanweisungen nahe. Unser Ziel: Den komplizierten Prozess rund um Gefahrstoff-Betriebsanweisungen einfach und sicher machen. easyBA sorgt dafür, dass: Relevante Informationen voll-automatisch in Ihre Betriebsanweisung übernommen werden. Sie Zeit und damit wertvolle Ressourcen sparen. Sie die Betriebsanweisungen einfach und unkompliziert in der Sprache Ihrer Mitarbeiter ausdrucken können. Damit Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nicht nur an der Wand hängen, schult die Behnle GmbH Ihre Führungskräfte und schaffen so einen Rahmen welcher nicht nur beim Audit oder anderen Begehungen hilft, sondern aktiv dazu beiträgt, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich selbst und andere zu schützen – ohne komplizierte Prozesse oder gefährliches Halbwissen. Denn wer Bescheid weiß, schützt sich und andere: Hautreizungen vermeiden Atemwege schonen Persönliche Schutzausrüstung richtig einsetzen Sie haben mit vielen Firmen zu tun und können sich vorstellen easyBA zu vertreiben? Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe automatisch erstellen. easyBA erstellt nicht nur Betriebsanweisungen, sondern unterstützt aktiv bei der Freigabe und Bewertung von Gefahrstoffen. Alle relevanten Informationen sind sofort sichtbar, von CMR-, POP- und SVHC-Stoffen über CLP-Einstufungen bis hin zu Vorsorgeanforderungen. Sicherheitsrelevante Kennwerte wie Flammpunkt, Zündtemperatur, Lagerklasse, WGK und Abfallschlüssel sind strukturiert aufbereitet und direkt nutzbar. Gefahrenklassen und H-Sätze werden nach CLP zugeordnet und erleichtern die Bewertung zusätzlich. Die Betriebsanweisung wird als Word-Dokument erstellt und kann individuell an den Einsatz im Unternehmen angepasst werden. Die Betriebsanweisungen können in verschiedenen Sprachen ausgegeben werden. Stefan Behnle Geschäftsführer der Behnle GmbH „Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich selbst und andere zu schützen – ohne komplizierte Prozesse oder gefährliches Halbwissen.“ Herzlich willkommen! Mein Name ist Stefan Behnle und ich bin Ihr Ansprechpartner für die Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrst... ## Sitemap: - [anfrage](https://behnle-gmbh.de/anfrage) Angebotsformular: Bitte füllen Sie folgendes Angebotsformular aus. Anschließend erhalten Sie umgehend ein Angebot zugesendet. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben Sie erhalten in den nächsten Minuten ein Angebot per E-Mail: 1 Versand Angebot Sie erhalten in den nächsten Minuten ein Angebot per E-Mail 2 Bestätigung Angebot Bitte bestätigen Sie uns dieses Angebot per E-Mail. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung. 3 Rechnung Nachdem die Rechnung bezahlt wurde, schalten wir Ihnen das Kundenportal frei. Nähere Infos erhalten Sie. - [gesetze](https://behnle-gmbh.de/gesetze) Gesetze zur Betriebsanweisung Staatliche Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4 Nr. 7: Allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, geeignete Anweisungen zu erteilen § 9 ArbSchG: Für besonders gefährliche Tätigkeiten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14: Schriftliche Betriebsanweisung verpflichtend für Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen Biostoffverordnung (BioStoffV) § 14: Betrieb­sanweisung ist Pflicht sowie jährliche Unterweisung; bei Schutzstufe 3/4 sind weitergehende Arbeitsanweisungen nötig Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12: Betriebsanweisung für Arbeitsmittel erforderlich § 12 Abs. 2 konkretisiert Anforderungen in verständlicher Form am Arbeitsplatz Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §§ 3a und Anhang 1.8 regeln Anforderungen an Arbeitsbedingungen; ASR ergänzen konkret Technische Regeln & DGUV‑Vorgaben TRGS 555 ("Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten") Konkretisiert Pflichten nach § 6 GefStoffV – Aufbau, Informationen, Zugänglichkeit und Sprache TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) Konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung für Arbeitsmittel ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) Ergänzen ArbStättV in Bereichen wie Kennzeichnung, Beleuchtung, Fluchtwege, Erste Hilfe etc. TRBA, TRGS, TRLV, TROS etc. Weitere technische Regeln aus der BAuA ergänzen bei speziellen Gefährdungsarten (z. B. biologische Arbeitsstoffe, Strahlung, Lärm) DGUV Vorschriften/Informationen DGUV V1, V2, V68 usw.: Pflichten aus DGUV-Vorschriften, z. B. § 5 DGUV V68 für Flurförderzeuge DGUV I 211‑010: „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“, DGUV I 213‑016 für Biostoffe Rechtsquelle / Regelwerk ArbSchG GefStoffV BioStoffV BetrSichV ArbStättV Technische Regeln DGUV‑Vorschriften / ‑Informationen BG‑Praxisquellen Relevante Regeln für Betriebsanweisungen § 4 Nr. 7, § 9 § 14 § 14 § 12 § 3a, Anhang 1.8 + ASR TRGS 555, TRBS, TRBA, TRGS, TRLV, ASR, etc. DGUV V1, V68, I 211‑010, I 213‑016, etc. BGHM-Checklisten, Haufe, KomNet - [datenschutz](https://behnle-gmbh.de/datenschutz) Datenschutzhinweise Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat höchste Prio-rität und wird in allen Geschäftsprozessen berücksich-tigt. Wenn und soweit Sie der Behnle GmbH perso-nenbezogene Daten mitteilen, werden diese entspre-chend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Unter personenbe-zogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesen Datenschutz-schutzhinweisen informiert die Behnle GmbH Sie umfassend über Art, Umfang und Zwecke der Erhe-bung personenbezogener Daten und wie mit diesen Daten verfahren wird. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen. 1. Geltungsbereich der Datenschutzhinweise Diese Datenschutzhinweise gelten für Kun-den, die mit den Leistungen oder den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Behnle GmbH in Berührung kommen. 2. Kontaktdaten der Verantwortlichen Name und Anschrift der Verantwortlichen Die Verantwortliche im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutz-rechtlicher Bestimmungen ist: Behnle GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Behnle Raiffeisenstraße 10 89522 Heidenheim, Germany E-Mail: info@behnle-gmbh.de Website: www.behnle-gmbh.de 3. Allgemeine Grundsätze der Datenverarbei-tung bei der Behnle GmbH 3.1 Grundsätze zum Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Behnle GmbH teilt die der DSGVO zu-grundeliegende Philosophie, dass die Erhe-bung und Verarbeitung von personenbezoge-nen Daten („Daten“) nach Möglichkeit be-schränkt sein müssen. Daher verarbeitet die Behnle GmbH personenbezogene Daten nur, soweit dies zu klar definierten Zwecken, die Ihnen im Folgenden dargestellt werden, erfor-derlich ist (Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit). Die Datenverarbei-tung ist dabei nur zulässig, soweit sie sich auf eine ausreichende Rechtsgrundlage oder Ihre Einwilligung stützen kann (Grundsatz der Rechtmäßigkeit). Soweit sich aus Nachfolgendem nichts ande-res ergibt, erfassen die Begriffe „verarbeiten“ und „Verarbeitung“ insbesondere auch das Erheben, das Nutzen, das Offenlegen und das Übermitteln personenbezogener Daten (siehe hierzu Art. 4 Nr. 2 DSGVO). 3.2 Allgemeines zu den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten 3.2.1 Allgemeine Rechtsgrundlagen Die Verarbeitung von personenbezogenen Da-ten ist im Grundsatz verboten und nur aus-nahmsweise zulässig. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung kann allein daraus folgen, dass die Verarbeitung der Daten auf eine ge-eignete Rechtsgrundlage gestützt werden kann. Als solche kommen abschließend in Be-tracht: • Soweit die Behnle GmbH für Verar-beitungsvorgänge personenbez... - [impressum](https://behnle-gmbh.de/impressum) Impressum Erklärungen gemäß § 5 TMG Behnle GmbH Raiffeisenstraße 10 89522 Heidenheim Oggenhausen Handelsregister: HRB 749379 Registergericht: Ulm Ust-ID: DE452737580 Vertreten durch: Stefan Behnle Kontakt: Telefon: +49 7321 557855-1 E-Mail: info@behnle-gmbh.de EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Haftungsausschluss Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. 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Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden ... - [agb](https://behnle-gmbh.de/agb) Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Behnle GmbH, Raiffeissenstraße 10, 89522 Heidenheim (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) I. Allgemeiner Teil 1. Geltungsbereich 1.1. Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungen, insbe-sondere in den Bereichen betriebliche Sicherheit, Gefahrstoffe sowie Umwelt- und Abwasserschutz an. Der Auftragnehmer ist insbesondere Anbieter einer KI-gestützten Softwarelösung, die aus Sicherheitsdatenblättern Betriebsanweisungen im Sinne des § 14 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) erstellt. Die fol-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil (Zif-fer I Allgemeiner Teil) und besonderen Teil (Ziffern II Besonde-rer Teil), wobei letztgenannter Teil spezifische Regelungen zu den jeweiligen konkreten Leistungen des Auftragnehmers be-inhalten. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertrag-liche Beziehungen. Für sonstige Lieferungen- und Leistungen anderer Art, ferner für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Ver-tragsbedingungen gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggf. gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste. 1.2. Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Von diesen AGB, den produkt- und leistungsspezifischen Lieferantenbedingungen und den Lizenzbedingungen des Herstellers abweichende Bedingun-gen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert wi-derspricht. Die vorbehaltlose Annahme von Bestellungen und Aufträgen durch den Auftragnehmer bedeutet kein Anerkennt-nis solcher Bedingungen. Ferner gelten diese AGB auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehen-der oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehalt-los durchführt. 1.3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun-gen, auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Mit erstmaliger Bestellung zu den vorliegen-den AGB nimmt der Kunde ihre ausschließliche Geltung als Rahmenvereinbarung auch für weitere Bestellungen an, falls laufende Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden wirklich si-cher sind und auch für die Zukunft (nicht nur gelegentlich) von den Parteien gewollt sind. 1.4. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaf-ten, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ih-rer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden h...