Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Behnle GmbH, Raiffeissenstraße 10, 89522 Heidenheim (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt)
I. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
1.1. Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungen, insbe-sondere in den Bereichen betriebliche Sicherheit, Gefahrstoffe sowie Umwelt- und Abwasserschutz an. Der Auftragnehmer ist insbesondere Anbieter einer KI-gestützten Softwarelösung, die aus Sicherheitsdatenblättern Betriebsanweisungen im Sinne des § 14 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) erstellt. Die fol-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil (Zif-fer I Allgemeiner Teil) und besonderen Teil (Ziffern II Besonde-rer Teil), wobei letztgenannter Teil spezifische Regelungen zu den jeweiligen konkreten Leistungen des Auftragnehmers be-inhalten. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertrag-liche Beziehungen. Für sonstige Lieferungen- und Leistungen anderer Art, ferner für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Ver-tragsbedingungen gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggf. gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste.
1.2. Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Von diesen AGB, den produkt- und leistungsspezifischen Lieferantenbedingungen und den Lizenzbedingungen des Herstellers abweichende Bedingun-gen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert wi-derspricht. Die vorbehaltlose Annahme von Bestellungen und Aufträgen durch den Auftragnehmer bedeutet kein Anerkennt-nis solcher Bedingungen. Ferner gelten diese AGB auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehen-der oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehalt-los durchführt.
1.3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun-gen, auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Mit erstmaliger Bestellung zu den vorliegen-den AGB nimmt der Kunde ihre ausschließliche Geltung als Rahmenvereinbarung auch für weitere Bestellungen an, falls laufende Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden wirklich si-cher sind und auch für die Zukunft (nicht nur gelegentlich) von den Parteien gewollt sind.
1.4. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaf-ten, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ih-rer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. eine Bestätigung des Auftraggebers in Textform (z.B. Brief, E-Mail) maßgebend.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklä-rung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der Textform.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von vier (4) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die in Auftrag gegebenen Leis-tungen erbracht werden.
2.3. Im jeweiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden ge-wünschte Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, die auf die vorliegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen. Konkrete System-voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen des Auftragneh-mers sind gesondert zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses sowie über die Kennzeichnung in den je-weiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführt, auf welche im Vertrag Bezug genommen wird.
3. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Request)
3.1. Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich des Leis-tungsumfangs, der Spezifikationen oder der Projektanforde-rungen (nachfolgend „Change Request“) sind dem Auftrag-nehmer in Textform mitzuteilen.
3.2. Der Auftragnehmer prüft den Change Request und teilt dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist mit, ob und zu welchen Bedingungen (insbesondere hinsichtlich Vergütung, Zeitplan und technischer Machbarkeit) die Änderung durchge-führt werden kann.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Prüfung des Chan-ge Requests eine gesonderte Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der aktuell gültigen Preisliste zu verlangen.
3.4. Jede vom Kunden gewünschte Änderung kann zu einer Erhöhung der Vergütung und/oder einer Verlängerung der vereinbarten Fristen führen.
3.5. Der Auftragnehmer setzt die Änderungsanforderung erst nach ausdrücklicher Einigung über die neuen Konditionen um. Die Einigung muss in Textform dokumentiert sein.
3.6. Sofern sich durch eine angeforderte Änderung bereits be-gonnene Arbeiten als ganz oder teilweise nutzlos erweisen, hat der Kunde die bereits erbrachte Leistung und die dadurch entstandenen Kosten in vollem Umfang zu vergüten.
3.7. Der Auftragnehmer bemüht sich, Änderungswünsche umzu-setzen und wird dies nicht unbillig verweigern.
3.8. Der Auftragnehmer kann einen Change Request insbeson-dere ablehnen, wenn:
• die Umsetzung technisch nicht oder nur mit unverhält-nismäßigem Aufwand realisierbar ist,
• die Änderung zu einer wesentlichen Abweichung vom ursprünglichen Vertragsgegenstand führen würde, oder
• die Parteien keine Einigung über die zusätzlichen Kos-ten oder den geänderten Zeitplan erzielen.
3.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Auftragnehmer einseitig zu einer Änderung der vereinbarten Leistungen oder Bedin-gungen zu verpflichten.
3.10. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeb-lich.
4. Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten ist und der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt ein konkre-tes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Der Auftragnehmer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Leistung bereitstellen zu können. Andernfalls wird die Gegen-leistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfüg-barkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert
5. Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen werden in Textform vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Wenn der Kunde auf Anforderung die zur Auftragsausführung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stellt, verschieben sich die Lie-fertermine bzw. verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, vom Auftrag-nehmer unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten ver-mieden werden können, z. B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Überschwemmungen, Transporthindernisse, Kräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, nachträgliche Materialver-knappung, Import- und Exportrestriktionen, behördliche Maß-nahmen, Pandemien, Epidemien oder sonstige Betriebsstö-rungen sowohl beim Auftragnehmer wie bei seinen Vorliefe-ranten, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vo-rübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum ver-einbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu lie-fern oder die Leistung zu erbringen), ist der Auftragnehmer für die Dauer der höheren Gewalt zzgl. einer angemessenen An-laufzeit und im Umfang der Auswirkung der höheren Gewalt von den Lieferverpflichtungen befreit. Der Auftragnehmer wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften be-mühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswir-kungen soweit wie möglich zu beschränken. Der Auftragneh-mer und der Kunde werden sich bei Eintritt der höheren Ge-walt über das weitere Vorgehen abstimmen. Sollte die durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Verzögerung länger als drei Monate andauern, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag außerordentlich kündi-gen bzw. von diesem zurücktreten.
7. Preise und Preisanpassung
7.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. der Auf-tragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß allgemeiner Preisliste des Auftragnehmers. Sofern nichts anderes verein-bart ist, gelten die Preise ab Sitz des Auftragnehmers. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetz-lichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben hinzu. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
7.2. Das geschuldete Entgelt ist sofort bei Lieferung bzw. Ab-nahme und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Bestel-lungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfall-risiko ist der Auftragnehmer jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leis-tung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung. Die Leistung erfolgt in diesem Fall nur nach vorheriger vollständiger Bezahlung.
7.3. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind entsprechend der vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beglei-chen. Sind keine besonderen Zahlungsbedingungen verein-bart, so sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zu-gang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Kunden zu be-gleichen.
7.4. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver-zugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
7.5. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
7.6. Verändern sich nach Vertragsschluss die Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind – insbesondere Roh-stoffpreise, tariflich geschuldete Löhne, Transportkosten so-wie Steuern und sonstige Abgaben –, ist der Auftragnehmer nach billigem Ermessen berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen vom Auftragnehmer nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Aus-gleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenar-ten erfolgt, sodass in keinem Fall ein zusätzlicher Gewinn er-zielt wird. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Änderungen werden dem Kunden auf schriftliches Verlan-gen nachgewiesen. Der Auftragnehmer wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensen-kungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk-sam werden wie Kostenerhöhungen. Im Falle von nicht unwe-sentlichen (substanziellen) Preiserhöhungen steht dem Kun-den ein Lösungsrecht in Form eines Sonderkündigungs-rechts zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Eine substanzielle Preiserhöhung liegt ab einer Erhöhung des aktuell geltenden Preises um 5 Prozent vor. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat gegenüber dem Auftragnehmer in Textform und innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu erfolgen. Soweit Lieferungen und Leis-tungen vom Auftragnehmer nicht im Rahmen eines Dauer-schuldverhältnisses erbracht werden, steht dem Auftragneh-mer das Recht zur Preisanpassung erstmalig sechs Wochen nach Vertragsschluss zu. Die Preisänderung kündigt der Auf-tragnehmer mindestens zwei Wochen vor deren Wirksamwer-den in Textform an. In dieser Änderungsmitteilung weist der Auftragnehmer den Kunden gesondert auf ein etwaig beste-hendes Sonderkündigungsrecht hin sowie darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht form- und fristgerecht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Eine vom Auftragnehmer im Rahmen von Dauerschuld-verhältnissen durchgeführte Preisanpassung findet keine An-wendung auf bereits geschlossene Einzelverträge. Ein etwai-ges sonstiges ordentliches oder außerordentliches Kündi-gungsrecht bleibt unberührt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nach dem Produkthaf-tungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat sowie bei Pflichtver-letzungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstigen geltenden gesetzlichen Datenschutzbestim-mungen, insbesondere des deutschen Bundesdatenschutzge-setzes (BDSG). Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung solcher Pflich-ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertrags-schluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Vorste-hendes gilt auch hinsichtlich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9. Schutzrechte
9.1. Sollten die vertragsgegenständlichen Leistungen Schutz-rechte Dritter verletzen, wird der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich unterrichten und dem Auftragnehmer die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige an-gemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.
9.2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen wird der Auftrag-nehmer auf seine Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Leis-tungsgegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise modifi-zieren, so dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zur Beendi-gung des Vertrags berechtigt. Unter den genannten Voraus-setzungen steht auch dem Auftragnehmer das Recht zur Been-digung des Vertrags zu.
9.3. Die unter Ziffer I. 9.2. genannten Rechte des Kunden beste-hen nur, wenn die Schutz- oder Urheberrechtsverletzung nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden beruhen.
10. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt Unterauftragnehmer zur Leis-tungserbringung einzusetzen. Der Auftragnehmer wird hierbei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
11. Referenzen
11.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Kunden, das entsprechende Firmenlogo sowie die Projektbeschrei-bung auf seiner Firmenhomepage als Referenz zu verwenden.
11.2. Vor einer Benennung als Referenzkunde wird der Auftrag-nehmer dem Kunden den vorgesehenen Text/Darstellung zur Freigabe (in Textform) vorlegen. Mit der Freigabe wird der Auf-tragnehmer von der Geheimhaltungsverpflichtung ausdrück-lich im vorgesehenen Umfang entbunden.
11.3. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen die weitere Benennung als Referenzkunde sowie die Nutzung des Firmenlogos zu unter-sagen.
12. Eigentums- und Urheberrechte
12.1. Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Konzepte, Präsen-tationen, Dokumentationen sowie sonstige Unterlagen und Arbeitsergebnisse, die vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags erstellt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wer-den, verbleiben – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – im Eigentum des Auftragnehmers.
12.2. Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urhe-berrechten, Markenrechten, Designrechten, Patentrechten so-wie etwaiger sonstiger gewerblicher Schutzrechte und Know-how, die im Zusammenhang mit diesen Arbeitsergebnissen stehen oder durch deren Erstellung entstehen, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
12.3. Dem Kunden wird – soweit zur Erfüllung des Vertrags-zwecks erforderlich – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungs-recht an den Arbeitsergebnissen sowie etwa daran bestehen-den Schutzrechten eingeräumt.
12.4. Werden dem Kunden ausnahmsweise individualvertrag-lich ausschließliche Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen oder Schutzrechten eingeräumt, räumt der Kunde dem Auftrag-nehmer ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Arbeitsergebnisse und Schutzrechte künftig für eigene Projekte und Zwecke kommerziell zu nutzen.
13. Export
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass IT-Leistungen Ex-port- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbe-sondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technolo-gien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragser-füllung steht ggf. unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung kei-ne Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sons-tigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
14. Geheimhaltung, Datenverarbeitung und -speicherung
14.1. Der Kunde hat Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Ge-schäftsgeheimnissen (GeschGehG) sowie sonstige vertrauli-che Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrau-liche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind - unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht - geheim zu hal-ten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertrau-lichen Informationen sind solche Informationen, die der Öf-fentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Kunden bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhal-tungspflicht werden; die dem Kunden bereits vor der Offenle-gung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Kunden ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen des Auftrag-nehmers selbst gewonnen wurden oder die dem Kunden von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheim-haltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jah-ren nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung. Auch der Inhalt des jeweiligen Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.
14.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informati-onen selbst oder für oder durch andere als für die vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarten Zwecke zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbe-sondere bei Produkten und Gegenständen ist der Kunde nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „Re-verse Engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rück-bauen oder Testen zu erlangen.
14.3. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen enthal-ten, in elektronischer Form überlassen worden sind, sind die-se Daten spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu lö-schen oder - soweit dies technisch nicht möglich ist - dauer-haft zu sperren.
14.4. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen intern nur be-schränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche In-formationen dürfen vom Kunden insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zu-gänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen zu dem Auftragnehmer befasst sind und die In-formation vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitge-teilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Kunde dies zu tun verpflichtet ist.
14.5. Der Kunde wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbei-tung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherungsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO).
14.6. Verstößt der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen fest-zusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprü-fen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des be-troffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen Vertrau-lichen Information sowie der Anzahl der unberechtigten Per-sonen, denen gegenüber die Information pflichtwidrig offen-gelegt wird.
14.7. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den Bestimmungen der DS-GVO sowie den sonstigen geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere solche des BDSG. Sämtliche Daten werden ver-traulich behandelt. Näheres findet sich in den gesonderten Datenschutzhinweisen unter www.behnle‒gmbh.de/datenschutz, die einen detaillierten Überblick über die Datenschutzhinweise geben.
15. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertra-ges bedürfen der Textform.
16. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
16.1. Es gilt deutsches materielles Recht.
16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das am Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Auftragnehmer ist jedoch stets berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
16.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit zwi-schen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde.
II. Besonderer Teil: Nutzung der Software easyBA (SaaS)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, auf die Dauer des Vertrags begrenzte Zurverfügungstellung einer Softwarelösung, mit der Nutzer durch Übermittlung ei-nes Sicherheitsdatenblatts automatisiert gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (Gef-StoffV) erstellen können (nachfolgend „Software“). Die Software extrahiert die relevanten Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und überführt diese in eine strukturierte Textvorlage zur Erstellung einer standar-disierten Betriebsanweisung.
1.2 Die Software wird über das Internet mittels Zugriffs durch einen Browser auf den Servern des Auftragneh-mers bzw. dessen Subunternehmer zur Verfügung ge-stellt.
1.3 Der Auftragnehmer stellt ein Benutzerhandbuch zur Verfügung. Dieses ist Online unter www.behnle-gmbh.de jeder-zeit einsehbar. Der Kunde hat die Möglichkeit diese herunterzuladen und zu speichern.
1.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
1.5 Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Beratung. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, auf verbotene Gefahrenstoffe hinzuweisen. Ebenfalls ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist auf Stoffe hin-zuweisen, welche unter den Anwendungsbereich der BImSchV und sonstigen anwendbaren Gesetzen fallen.
1.6 Funktionsumfang der Software
Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatz-bedingungen ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. Anlage 1 ist Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen zwischen Anlage 1 und dieser Ziffer II, gehen die Regelungen der Anlage 1 vor.
1.7 Die vom Auftragnehmer bereitgestellte Software nutzt ein KI-System, das auf einem großen Sprachmodell (Large Language Model, LLM) basiert. Der Zugriff er-folgt über eine Programmierschnittstelle. Die KI-gestützte Analyse erfolgt auf Grundlage der vom Kun-den bereitgestellten Sicherheitsdatenblätter im PDF-Format. Dabei werden sowohl Texte als auch visuelle Inhalte (wie z. B. Gefahrensymbole, Signalwörter oder strukturierte Informationen) automatisiert ausgelesen, verarbeitet und in eine vorstrukturierte Vorlage über-führt.
1.8 Die Software dient der technischen Unterstützung im Rahmen der Erstellung von Betriebsanweisungen nach Maßgabe des in Anlage 1 beschriebenen Procederes. Eine rechtliche Prüfung der erstellten Inhalte ist nicht geschuldet.
1.9 Der Auftragnehmer weißt darauf hin, dass Inhalte des integrierten KI-Systems, die auf statistischer Sprach-verarbeitung basieren, unvollständig oder fehlerhaft sein können.
1.10 Die Software ist nicht zur Verarbeitung personenbe-zogener Daten vorgesehen.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss zu überprüfen, ob und inwieweit die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er hat sich insoweit über die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software informiert zu halten.
2.2 Der Kunde hat sich mit dem Benutzerhandbuch der Software, welches unter www.behnle-gmbh.de abrufbar ist, vertraut zu machen.
2.3 Der Kunde hat seine Mitarbeiter und Nutzer, welche mit der Software in Berührung kommen, auf diese AGB so-wie insbesondere auf das Benutzerhandbuch und die Leistungsbeschreibung der Software hinzuweisen so-wie aufzufordern sich mit der Software vertraut zu ma-chen. Der Kunde hat die berechtigten Nutzer zu ver-pflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmun-gen des Vertrags einzuhalten.
2.4 Der Kunde hat die ordnungsgemäße Nutzung der Soft-ware durch aktive und angemessene Mitwirkungs-handlungen zu fördern. Er hat dem Auftragnehmer die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwen-digen Informationen und Daten zur Verfügung zu stel-len.
2.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware.
2.6 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Der Kunde hat insbe-sondere
• eine regelmäßige Datensicherung durchzu-führen. Die Daten sind der Bedeutung ent-sprechend zu sichern. Vom Kunden sind ei-gene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Re-konstruktion derselben zu ermöglichen;
• Regelmäßig die auf dem Server gespeicher-ten Anwendungsdaten durch Download si-chern; unberührt bleibt ggf. die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Datensicherung nach den vertraglichen Vereinbarungen;
• die Sicherheitsdatenblätter vor dem Hochla-den auf inhaltliche Richtigkeit und Vollstän-digkeit zu prüfen;
• die Sicherheitsdatenblätter als PDF-Datei hochzuladen;
• die durch die Software erstellten Betriebs-anweisungen auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Gefährdungsbeur-teilung und innerbetrieblichen Regelungen zu prüfen. Der Kunde hat die Aktualität der Betriebsanweisungen regelmäßig zu über-prüfen.
2.7 Der Kunde hat das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Daten- und Jugendschutz-vorschriften, strafrechtliche Bestimmungen sowie die vorliegenden AGB zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:
• bereitgestellte Zugangsdaten sowie entspre-chende Identifikations- und Authentifikati-onsmechanismen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiterzugeben. Der Kunde wird den Auftrag-nehmer unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Per-sonen bekannt geworden sein könnten;
• keine personenbezogenen Daten im Rah-men der Nutzung der Software zu übermit-teln;
• Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeits-rechte, nicht zu verletzen. Der Kunde wird da-für Sorge tragen, dass er (z. B. bei der Über-mittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Auftragnehmers) alle Rechte Drit-ter an von ihm verwendetem Material beach-tet. Er wird ggf. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
• die Privatsphäre anderer zu respektieren, al-so keine verleumderischen, bedrohenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden, schädigenden, rassistischen oder sonst verwerflichen Inhalte zu verbreiten;
• keine Anwendungen auszuführen, die zu ei-ner Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Netzwerke führen kön-nen, wie etwa Viren;
• keine Informationen oder Daten unbefugt ab-rufen oder abrufen lassen oder in Program-me, die von dem Auftragnehmer betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze vom Auftragnehmer unbe-fugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
2.8 Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere:
• die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
• die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hin-blick auf die Nutzungsrechte einhalten, insbe-sondere sofern eine Nutzung nur durch sog. „named User“ zugelassen ist, alle von ihm für die Nutzung der Anwendung vorgesehenen Nutzer und entsprechende Änderungen be-nennen.
2.9 Der Kunde wird den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwen-dung der Software durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Strei-tigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind.
3. Bereitstellung der Software
3.1 Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die ver-einbarte Anzahl an berechtigten Nutzern über das In-ternet mittels Zugriff durch einen Browser.
3.2 Die Software wird auf Servern der JH-Computers GmbH, Im Moosfeld 24, 73495 Stödtlen gehostet. Nähe-re Informationen zur Verarbeitung der personenbezo-genen Daten durch die JH-Computers GmbH finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers www.behnle-gmbh.de/datenschutz. Gegenüber dem Kunden ist der Auftragnehmer für die Erbringung der Hosting-Leistungen verantwortlich.
3.3 Der Auftragnehmer gewährleistet die Funktionsfähig-keit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhal-ten.
3.4 Der Auftragnehmer wird dem Kunden nach Vertrags-schluss in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigten Nutzern über-mitteln.
3.5 Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtig-ten Nutzer der Software erhöhen oder reduzieren. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Konditionen auf Anfrage mitteilen.
3.6 Der Auftragnehmer kann die Software jederzeit aktuali-sieren („Update“) oder weiterentwickeln („Upgrade“) und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Dabei wird der Auftragnehmer die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über not-wendige Updates bzw. Upgrades informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündi-gungsrecht zu. Der Auftragnehmer wird notwendige Updates in der Regel am Wochenende durchführen, um eine mögliche Beeinträchtigung möglichst gering zu halten
3.7 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Auftrag-nehmer nicht.
3.8 Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Tele-kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer bis zum Übergabepunkt ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
4. Technische Verfügbarkeit der Software
4.1 Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Verfügbar-keit der Software am Übergabepunkt. Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Auftragneh-mers.
4.2 Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der der Software am Übergabe-punkt zum Gebrauch durch den Kunden.
5. Gewährleistung
5.1 Soweit nachfolgend nichts anderweitiges geregelt ist gelten hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Spei-cherplatzes die Gewährleistungsvorschriften des Miet-rechts (§§ 535 ff. BGB).
5.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
5.3 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Aufrechterhal-tung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftragneh-mer wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umge-hend behoben. Ist dem Auftragnehmer eine Fehlerbe-seitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung ver-langen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Um-ständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbe-sondere, wenn er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der Software regelmäßig auch von Softwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist. Jegliche Veränderungen in solchen Softwarekompo-nenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebun-gen des Kunden können zu Einschränkungen der Funktionalität der Software führen.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Virenschäden, die durch Einsatz einer entsprechenden Software hätten verhindert werden können.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seinen Mitwirkungs-pflichten nicht nachgekommen ist.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass das Sicherheitsdatenblatt fehlerhaft war.
6.4 Für diese Ziffer II. 7 gilt Ziffer I.8 entsprechend.
7. Nutzungsrechte an der Software, Rechte des Auf-tragnehmers bei Überschreitung der Nutzungsbe-fugnisse
7.1 Nutzungsrechte an der Software
7.1.1 Der Kunde erhält an der Software einfache, nicht unter-lizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
7.1.2 Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
7.1.3 Der Kunde nutzt die Software nur durch die vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig. Erfolgt eine gleich-zeitige Nutzung durch mehr als die vereinbarte Anzahl von Personen, zahlt der Kunde eine vereinbarte pau-schalierte Nutzungsgebühr je Person und Zugriff, min-destens jedoch diejenige Gebühr, die bei rechtmäßiger Lizenzierung entstanden wäre; weitere Ansprüche des Auftragnehmers bei einer mengenmäßigen Mehrnut-zung über die vereinbarte Nutzung hinaus bleiben un-berührt.
7.1.4 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Auftragnehmer sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder zur Fehlerbeseiti-gung außer Stande ist.
7.1.5 Sofern der Auftraggeber während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neuliefe-rungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
7.1.6 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kun-den eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Soft-ware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet die Software zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermie-ten oder zu verleihen.
8. Pflicht zur sicheren Nutzung
8.1 Verletzt der Kunde die Regelungen in II. 2.7 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Software sper-ren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich ab-gestellt werden kann.
8.2 Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer II. 2.7 ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall ei-nes rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprü-che gegen den Nutzer zu machen, insbesondere des-sen Namen und Anschrift mitzuteilen.
8.3 Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch den Auftragnehmer weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Ziffer II. 2.7, und hat er dies zu vertreten, so kann der Auftragnehmer den Ver-trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außeror-dentlich kündigen.
9. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ordentlich ge-kündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Ver-einbarungen.
Anlage 1 Funktionsumfang der Software easyBA für die Erstellung von Betriebsanweisungen mit der Software:
1. Allgemeines
Mit der Software kann der Kunde durch Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts automatisiert gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (Gef-StoffV) erstellen (nachfolgend „Software“). Die Software extrahiert die relevanten Informationen aus dem Si-cherheitsdatenblatt und überführt diese in eine struktu-rierte Textvorlage zur Erstellung einer standardisierten Betriebsanweisung.
2. Konfigurationen
Die Software ermöglicht es dem Kunden, eine digitale Voreinstellung mit Auswahloptionen und Freitextfel-dern zu konfigurieren. Hierdurch wird festgelegt, wel-che Informationen in den jeweiligen Betriebsanwei-sungen berücksichtigt werden sollen. Insbesondere kann der Kunde bestimmen, ob folgende Angaben übernommen werden:
• Signalwort
• Lagerklasse
• Wassergefährdungsklasse (WGK-Klasse)
• Verwendungszweck
• Druckdatum des Sicherheitsdatenblattes
• Überarbeitungsdatum des Sicherheitsdaten-blattes
• Firmenname mit Anschrift
Freitextfelder dienen dazu, die Gegebenheiten und in-terne Regeln beim Kunden zu beschreiben (mit Funkti-on zur Auswahl und Bearbeitung eines Beispielsatzes):
• Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb des Kunden
• Hinweise zur sachgerechten Entsorgung
• Firmenlogo des Kunden
• Firmenname mit Anschrift
3. Kein Einsatz personenbezogener Daten
Abgesehen von den durch den Kunden individuell eingegebenen Inhalten in Freitext- und Auswahlfeldern erfolgt im Rahmen der Softwarenutzung keine darüber-hinausgehende Speicherung kundenindividueller Da-ten. Die Software kommt ohne den Einsatz personen-bezogener Daten aus. Es ist nicht vorgesehen, dass der Kunde personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Software übermittelt. Dies gilt für das Hochladen von Dokumenten, als auch bei Nutzung der Freitextfelder.
4. Enthaltene Programmbibliotheken und Einsatz von KI-System
Die Software wird durch Python-Programm-Bibliotheken unterstützt.
Die vom Auftragnehmer bereitgestellte Software nutzt zur automatisierten Texterstellung und -verarbeitung unter anderem Sprachverarbeitungsdienste der O-penAI (Europe) Limited, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Irland, über deren Programmierschnittstelle (API). Dabei handelt es sich um eine cloudbasierte KI-Technologie zur Generierung sprachlicher Inhalte auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Informationen. Der Auftragnehmer weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte ganz oder teilweise automatisiert durch eine künstliche Intelligenz erzeugt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Software erstellten Betriebsanweisungen vor ihrer Verwendung eigenver-antwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Über-einstimmung mit den Anforderungen aus Gefähr-dungsbeurteilung und innerbetrieblichen Regelungen zu prüfen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Nutzung der KI-Funktionalität technische Daten (ein-schließlich der übermittelten PDF-Inhalte) zur Verarbei-tung an Server der OpenAI L.L.C. in den USA übermit-telt werden können. Näheres findet der Kunde in der Datenschutzerklärung unter www.behnle‒gmbh.de/datenschutz.
5. Format
Der Kunde übermittelt die Sicherheitsdatenblätter im PDF-Format. Das Format ist zwingend eine kopierfähi-ge PDF. Kann ein Sicherheitsdatenblatt aufgrund sei-nes Formats nicht automatisch verarbeitet werden, er-hält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
6. Extraktion von Informationen und Abgleich
Die Software extrahiert aus dem Dokument bestimmte vorausgewählte Informationen. Diese werden an-schließend automatisiert in eine vorgefertigte Word-Vorlage eingefügt.
Die extrahierten H-Sätze werden mit der entsprechen-den DGUV-Richtlinie abgeglichen, in der DGUV-Richtlinie sind folgende Information mit hinterlegt:
Gefahrenzeichen und Signalwort
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/sicherheitszeichen/kennzeichnung-von-gefahrstoffen
https://unece.org/DAM/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev07/English/06e_annex3.pdf
7. Übermittlung der Betriebsanweisung
Ist die automatische Erstellung erfolgreich, wird die Be-triebsanweisung unter dem Namen des hochgelade-nen Sicherheitsdatenblatts gespeichert, ergänzt um Datum und Zeitstempel. Befinden sich alle Informatio-nen auf der Betriebsanweisung wird diese unter dem-selben Namen abgespeichert wie das eingegangene Sicherheitsdatenblatt, zuzüglich aktuellem Datum und Zeitstempel. Über OneDrive des Auftragnehmers wird die Betriebsanweisung zum Herunterladen auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält die vorausgefüllten Betriebsanweisungen als Word Doku-ment.
8. Nicht durch die Software abgedeckte Leistungen:
Die Software kann folgende Punkte nicht automatisch verarbeiten oder festlegen:
• Festlegung des Einsatzortes (z. B. ganzes Werk, Abteilung, Anlage, Raum, Halle)
• Übernahme der internen laufenden Nummer des Kunden (Lenkungsdaten)
• Freigabe der Betriebsanweisung in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung (Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit)
• Hinterlegung von Gebotszeichen gemäß Ihrer Gefährdungsbeurteilung (z. B. befindet sich der Gefahrstoff in einem geschlossenen Sys-tem, sind die abgebildeten Gebotszeichen so zu minimieren, dass sie dem Gefahrenpoten-tial entspricht)
• Eintragung des Kontroll-Datums durch den Unterschriftgeber nach DIN EN ISO Normen.